§ 1 (Name, Sitz)
§ 2 (Zweck)
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 (Mitgliedschaft)
§ 4 (Vorstand)
§ 5 (Mitgliederversammlung)
§ 6 (Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens)
Hamburg, den 08.04.2023
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